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26. Juni 2020
Württembergische legt bei Privathaftpflichtschutz nach

Württembergische legt bei Privathaftpflichtschutz nach

Die Leistungen ihres Privathaftpflichtschutzes hat die Württembergische erweitert. Der PremiumSchutz bietet etliche Leistungen, die über den marktüblichen Standard hinausgehen, wie eine Neuwertentschädigung bis 10.000 Euro bei Schäden an Gegenständen, die nicht älter als zwei Jahre sind.

Die Württembergische Versicherung AG hat die Leistungen ihres Privathaftpflichtschutzes angepasst. Die neue Privathaftpflicht des Versicherers bietet im PremiumSchutz etliche Leistungen, die über den marktüblichen Standard hinausgehen. Dazu gehören etwa die Neuwertentschädigung bis 10.000 Euro (bisher 5.000 Euro) bei Schäden an Gegenständen, die nicht älter als zwei Jahre sind, ab sofort sogar bei Abhandenkommen. Neu in der Ausfalldeckung bis jeweils 500.000 Euro ist zudem ein Opferschutz bei Vorsatztaten durch unbekannte Täter und Schäden durch Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer von Kraftfahrzeugen.

Die Absicherung von Inhabern von Mehrfamilienhäusern wurde von Zwei- auf Sechsfamilienhäuser erhöht. Das Bauherrenrisiko, das bislang bei Neubauten auf eine Bausumme von 300.000 Euro beschränkt war, gilt nun ohne Begrenzung der Bausumme auch bei Neubauten .

Mietsachschäden nun bis zur Versicherungssumme abgedeckt

Die Übernahme von Mietsachschäden an privat geliehenen, gemieteten, geleasten oder gepachteten fremden beweglichen Sachen erfolgt nun bis zur Versicherungssumme statt wie bisher bis zu einer Summe von 500.000 Euro. Auch für Be- und Entladeschäden an Dritten durch Beladen des eigenen Kfz; Betankungsschäden und Übernahme der Rabattrückstufung beim Fahren fremder Kfz wurde die Summe von bislang 5.000 auf 10.000 Euro erhöht.

Sachschäden aus betrieblich und arbeitsvertraglich veranlassten Tätigkeiten

Abgesichert sind nun auch Sachschäden aus betrieblich und arbeitsvertraglich veranlassten Tätigkeiten gegenüber Kollegen, Arbeitgebern und sonstigen fremden Dritten bis 10.000 Euro. Gemäß dem „Passt-sich-an-Prinzip“ sind bestimmte neue Lebenslagen für zwölf Monate vorsorglich mitversichert wie etwa der Eintritt ins Berufsleben oder die Heirat.

Marktgarantie und Sofort-Schutz

Der PremiumSchutz enthält zudem eine Marktgarantie: Bietet ein anderer Versicherer zum Schadenzeitpunkt einen weitergehenden Versicherungsschutz, reguliert die Württembergische den Schaden nach den besseren Bedingungen. Über den Sofort-Schutz bietet der Versicherer eine sofortige Inanspruchnahme der Leistungen bei Versicherungswechsel von einem anderen Anbieter zur Württembergischen. Dabei werden Deckungslücken anderweitig bestehender Versicherungsverträge geschlossen.

Neben dem PremiumSchutz gibt es nach wie vor den Komfort- und den KompaktSchutz. Der PremiumSchutz für Familien umfasst alle dauerhaft im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Personen, soweit anderweitig kein Versicherungsschutz besteht. Im Premium- und KomfortSchutz ist der versicherte Personenkreis um vorübergehend im Haushalt integrierte Personen wie Au-Pairs oder Austauschschüler sowie nicht verwandte pflegebedürftige Personen im Haushalt und in Pflegeeinrichtungen erweitert. (tk)

Bild: © kai – stock.adobe.com